
Der Feuerstättenbescheid:
Seit Juni 2009 ist für jede Feuerungsanlage in Gebäuden ein Feuerstättenbescheid vorgeschrieben. Der Feuerstättenbescheid enthält für den Eigentümer Angaben über das Zeitintervall, in dem gekehrt oder gemessen werden muss und beschreibt die relevanten Details für einen Dienstleister an der Feuerungsanlage. Der Bezirksschornsteinfeger setzt die Zeiten der Kehrung und Überprüfung im Feuerstättenbescheid fest.
Die Gebühr für einen Feuerstättenbescheid ist vom jeweiligen Gebäude abhängig. Der Bezirksschornsteinfeger erhebt für diesen Bescheid etwa zwölf Euro für ein Einfamilienhaus – unabhängig davon, ob Sie wechseln oder weiter bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger bleiben (nachzulesen im SchfHwG). Der Feuerstättenbescheid wird Ihnen kostenpflichtig vom Bezirksschornsteinfeger bis spätestens Ende 2012 zugestellt.
Neu ist, dass mit dem Feuerstättenbescheid dem Eigentümer mehr Pflichten übertragen werden. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen.
Wer in Zukunft die Firma CHEKK GmbH mit den Aufgaben beauftragt, kann von einer fachkundigen Dienstleistung mit hohem Servicegedanken profitieren.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter unserer Hotline-Nummer*
01805 420404 oder per E-Mail unter info@chekk.eu.
*) 14 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen
So funktioniert es:
Fordern Sie den Feuerstättenbescheid telefonisch bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger an oder laden Sie die Anforderung des Feuerstättenbescheids herunter und senden diesen Ihrem Bezirksschornsteinfeger ausgefüllt und unterschrieben zu. Der Bescheid ist seit Juni 2009 kostenpflichtig. Mit den dann erhaltenen Feuerstättenbescheid vom Bezirksschornsteinfeger können Sie uns - falls gewünscht - mit der Durchführung von Schornsteinfeger-Dienstleistungen beauftragen (Einsparung bis zu 20%).
Die Durchführung der Arbeit erfolgt durch einen qualifizierten deutschen Mitarbeiter der CHEKK GmbH.
Nach Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten übergibt die CHEKK GmbH die ausgefüllten Formblätter den Eigentümern oder in deren Auftrag direkt dem jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister.
Terminabsprache und Rechnungsstellung erfolgt durch die CHEKK GmbH.