AKTUELLE INFORMATIONEN:

Seit dem 22.03.2010 gilt
die neue 1.BlmSchV...

Geänderte Messintervalle
für Gas- und Ölheizungen


Feinstaubausstoß von
häuslichen Feuerstätten

BAFA Schornsteinfegerregister
Nach § 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes >>>

Schornsteinfegerwesen
Das niedersächsische Ministerium
für Wirtschaft informiert >>>


Urteil für
EU-Schornsteinfeger

(LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010)
http://www.business-wissen.de

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Die schweizer CHEKK GmbH möchte Sie über das neue deutsche Schornsteinfeger-Handwerksgesetz informieren, dass nach einer langen Diskussion am 29. November 2008 in Kraft getreten ist. Das bisherige Schornsteinfegergesetz musste wegen europarechtlicher Bedenken geändert werden.

Bislang konnten die Bezirksschornsteinfeger in Deutschland in 7800 Bezirken zu festen Preisen und ohne Konkurrenz bis zur Rente arbeiten. Die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens  geht auf die EU-Kommission zurück, die wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte. Die EU-Kommission befand, dass das alte Gesetz gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoße.

Seit dem 29.11.2008 sind u.a. die turnusmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen, die weiterhin wesentliche Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks sind, aus dem Vorbehaltsbereich des Bezirksschornsteinfegers herausgenommen und in den Wettbewerb entlassen. Auch andere Schornsteinfegerbetriebe, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und über entsprechende Fertigkeiten und Kenntnisse nach der Handwerksordnung verfügen, erhalten Zugang zu diesen Schornsteinfegerarbeiten und können von Eigentümern bereits jetzt mit Schornsteinfegerarbeiten beauftragt werden.

Ein zusammenwachsendes Europa bietet die Chance für eine länderübergreifende Kooperation. Nutzen Sie die Möglichkeit, für hohe Sicherheitsstandards der Feuerungsanlagen in Ihrem Gebäude, gemeinsam umweltbewusster zu arbeiten und die Ressourcen der Umwelt zu schützen.


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