Neue 1.BImSchV und Einführung der Bundes- KÜO
Mit der Einführung der neuen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV seit dem 22.März 2010 können sich einige Haus- und Wohnungsbesitzer auf geänderte Termine für die Durchführung der Bundes- Immissionsschutzmessung einstellen. Die Umweltschutzmessungen finden bei bestimmten Gas- und Ölheizungen künftig nur noch alle zwei bis drei Jahre statt. Die Überprüfung an Heizungsanlagen nach Kehr- und Überprüfungsordnung (sicherheitstechnische Überprüfung) bleibt in vielen Haushalten jährlich.
Die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) und die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) bilden die Grundlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung an der Feuerungsanlage.
Gas- und Ölheizungen wurden vom Schornsteinfeger bislang jährlich auf Kohlenmonoxidgehalt und dem einwandfreien Abzug der Abgase überprüft bzw. nach dem Abgasverlust gemessen. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Mit den neuen Überprüfungsabständen nach der 1. BImSchV und Bundes-KÜO wird der Abstand, vor allem bei neueren Heizungsanlagen, größer. Bei älteren Gas- und Ölheizungen sind die Emissionswerte häufiger zu kontrollieren. Maßgebend ist hier das Alter der Anlage.
• Über 12 Jahre alte Gas- und Ölheizungen werden künftig alle zwei Jahre,
• jüngere Anlagen als 12 Jahre werden alle drei Jahre
nach 1. BImSchV gemessen.
Mit der Einführung der neuen 1. BImSchV sind nun auch kleinere Gas- und Öl-Heizungsanlagen mit einer Leistung über vier Kilowatt messpflichtig. Was bisher nicht der Fall war.
Einen Überblick der Messintervalle finden Sie hier