WILLKOMMEN BEI CHEKK
Die Schweizer CHEKK GmbH möchte Sie über das neue deutsche Schornsteinfeger-Handwerksgesetz informieren, das nach langer Diskussion am 29. November 2008 in Kraft getreten ist. Das bisherige Schornsteinfegergesetz musste wegen europarechtlicher Bedenken geändert werden.
Bislang konnten die Bezirksschornsteinfeger in Deutschland in 7800 Bezirken zu festen Preisen und ohne Konkurrenz bis zum Austritt aus dem Erwerbsleben arbeiten. Die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens geht auf die EU-Kommission zurück, die aufgrund des bisherigen Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte. Die EU-Kommission befand, dass das alte Gesetz gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoße.
Seit dem 29.11.2008 sind u.a. die turnusmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen, die weiterhin wesentliche Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks sind, aus dem Vorbehaltsbereich des Bezirksschornsteinfegers herausgenommen und in den Wettbewerb entlassen. Auch andere Schornsteinfegerbetriebe, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und über entsprechende Fertigkeiten und Kenntnisse nach der Handwerksordnung verfügen, erhalten Zugang zu diesen Schornsteinfegerarbeiten und können von Eigentümern bereits jetzt mit Schornsteinfegerarbeiten beauftragt werden.
Ein zusammenwachsendes Europa bietet die Chance für eine länderübergreifende Zusammenarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, für hohe Sicherheitsstandards der Feuerungsanlagen in Ihrem Wohnbestand, gemeinsam umweltbewusster zu arbeiten und die Ressourcen der Umwelt zu schützen.